‚Kasusabbaupräventionsplan‘ zur Rettung des Genitivs in der deutschen Sprache vorgelegt

Die Gesellschaft zur Rettung des Genitivs (GzRdG) hat gestern im Rahmen einer offiziellen Pressekonferenz erste Maßnahmen zur Rettung des Genitivkasus bekanntgegeben. Nachdem dieser in der deutschen Sprache seit einigen Jahren sukzessive vom Dativkasus ersetzt wird und die grammatikalische Existenz des Genitivs daher von der GzRdG als „höchst kritisch“ eingestuft wurde, hatte sich die Gesellschaft im März des vergangenen Jahres dazu entschlossen, dem entgegen zu wirken und einen Maßnahmenplan zur Prävention des Kasusabbaus im Deutschen auszuarbeiten, welcher gestern im Parlament in Wien vorgelegt wurde.
Besagter Plan gliedert sich in drei Stufen, die aufeinanderfolgend umgesetzt werden sollen, um den Genitiv in der deutschen Sprache zu re-etablieren und wieder stärker im Alltagssprachgebrauch deutschsprachiger Personen zu verankern.
Stufe 1 dieses sogenannten ‚Kasusabbaupräventionsplans‘sieht die Ausweitung des typischen Genitiv-S am Wortende, das man beispielsweise bei Formen wie ‚des Mannes‘ und ‚des Hundes‘ antrifft, auch auf Wörter, deren Genitivform eigentlich nicht auf -s endet (z.B. ‚der Frau‘, ‚der Katze‘) sowie auf alle Nomina der N-Deklinationsklasse (z.B. ‚des Affen‘, ‚des Löwen‘) vor; künftig muss korrekterweise also ‚der Fraus‘, ‚der Katzes‘, ‚des Affens‘ und ‚des Löwens‘ verwendet werden.
Stufe 2 gebietet die Übertragung des typischen Genitiv-Artikels ‚des‘ (z.B. ‚des Kindes‘) auf s-lose Artikel vor Genitivformen (z.B. ‚der Kuh‘); künftig werden also Formen wie ‚des Kuhs‘ zum Einsatz kommen.
Die meisten Mitglieder der GzRdG setzen die in Stufe 1 und 2 beschriebenen Maßnahmen bereits konsequent um; die Etablierung der Genitivrettungsmaßnahmen sei eine wichtige Aufgabe „des Volksschulens, des AHS-Unterstufens und des höheren Gymnasiens“, so der Vizedirektor der GzRdG. Selbstverständlich müssten auch Sprach- und Schriftgebrauchsrichtlinien „des Universitätens“ entsprechend adaptiert werden.
Besonders langjährige Mitglieder der GzRdG, die ein überaus beeindruckendes Maß an Erfahrung, Engagement und Kompetenz hinsichtlich der Genitivrettung an den Tag legen, haben auch Stufe 3 des besagten Plans, welche die Ausweitung des Genitivendungs-S auf sämtliche Wörter – auch Verben, Präpositionen, Pronomina etc. – vorsieht, bereits verinnerlicht, obgleich die Umsetzung dieser letzten Stufe erst im Oktober des kommendesn Jahres anlaufen wird; so betonte die Geschäftsführerin der GzRdG in einem Interview mit der Zeitungsente die Dringlichkeit der Situation und wies darauf hin, dass man alle nötigen Maßnahmen ergreifen müsse, „ums des Verschwindens des Genitivs zus verhinderns“. Die Gesellschaft werde nicht tolerieren, dass sich die Zahl der deutschen Fälle nach Vorbild des Englischen reduziert. Man habe es sich zum Ziel gemacht, „des Verfalls des deutschens Sprachens aufzuhaltens“ und wirke somit „des eklatantens Kasusabaus entgegens“.
Bildungsexpert:innen aus allen Winkeln des deutschen Sprachraumes arbeiten derzeit bereits intensiv und in enger Kooperation mit der GzRdG an der Etablierung von Stufe 1 des genannten Planes in sämtlichen Bildungseinrichtungen.
Aktuell wird außerdem im Parlament diskutiert, ob eine Verdoppelung des Genitiv-S zum zusätzlichen Schutz des Kasus sinnvoll sein könne. Als Beispiel für die potentielle Prägnanz und Effektivität einer solchen Maßnahme wird häufig der Präsident der GzRdG zitiert, welcher auf einer Pressekonferenz vorigen Monat von der „schlimmstensss Sprachkrisensss unseressss Zeitaltersss“ gesprochen hat.